Gau im Grundwasser? - Uran im Trinkwasser beunruhigt die Öffentlichkeit

Trinkwasser enthält in Deutschland zum Teil zu viel Uran. Die Organisation foodwatch veröffentlichte Daten aus 15 der 16 Bundesländer: 950 Messwerte lagen über zwei Mikrogramm Uran pro Liter, einem Grenzwert, den der Gesetzgeber für Mineralwasser definierte, das zur Herstellung von Säuglingsnahrung geeignet ist. Handelt es sich um eine tickende Zeitbombe oder zumindest ein verkanntes Problem?

Foto: M. Boeckh(16.09.08) Um es vorweg zu sagen - jede Assoziation von Uran mit radioaktiver Belastung geht zumindest beim Thema Trinkwasser am Thema vorbei. Geologisch bedingt kommt Uran im Erdboden in vielen Regionen Zentraleuropas vor. Über das Grundwasser gelangen Spuren davon ins Trinkwasser. Die Konzentrationen, die in deutschem Trinkwasser auftreten bewegen sich in Bereichen, die bezüglich Radioaktivität jedoch irrelevant sind. Die Radioaktivität spielt gesundheitlich erst ab 60 Mikrogramm Uran je Liter eine Rolle, meint Hermann H. Dieter vom Umweltbundesamt (UBA)...
Unternehmen, Behörden + Verbände: Veolia Water Group, Krüger WABAG GmbH
Autorenhinweis: Martin Boeckh
Foto: M. Boeckh



Copyright: © Deutscher Fachverlag (DFV)
Quelle: September 2008 (September 2008)
Seiten: 2
Preis: € 0,00
Autor: Martin Boeckh
 
 Artikel nach Login kostenfrei anzeigen
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Erfahrungen bei der Beratung von Vergärungs- und Kompostierungsanlagen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Die Verwendung von Biogut- und Grüngutkompost ist eine Möglichkeit, Nährstoffdefizite im Ökolandbau zu vermeiden sowie die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und sogar zu steigern.

Klimaresilienter Städtebau
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (12/2023)
Instrumente, Chancen und Hindernisse bei der Klimaanpassungsplanung

Klimawandelbewältigung im Non-ETS Sektor in Deutschland und Österreich
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (12/2023)
Ein neues Rechtsgebiet im Vergleich