Anlagensicherheit: Erfahrungen mit der Prüfung von Vergärungsanlagen vor dem Hintergrund der neuen TRAS 120

Vergärungsanlagen müssen nach Betriebssicherheitsverordnung bzw. Vorgaben durch die Behörde vor Inbetriebnahme bzw. wiederkehrend geprüft werden. Dabei wird eine Dokumentenprüfung sowie eine Vor-Ort-Prüfung durchgeführt. Dabei geht es letztendlich darum festzustellen, ob die Anlage dem Stand der Technik bzw. dem Stand der Sicherheitstechnik genügt, also z. B. die einschlägigen Regelwerke und Rechtsnormen erfüllt werden.

Obwohl hierzu verschiedene Checklisten herangezogen werden können, gab es doch in der Vergangenheit Unsicherheiten bei den Beteiligten. Die Prüfergebnisse waren teilweise ernüchternd. Nun sind mit der TRAS 120 technische Regeln neu hinzugekommen (Bekanntmachung im Bundesanzeiger am 21.01.2019), die weitere Anforderungen stellen.



Copyright: © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Quelle: 31. Abfall- und Ressourcenforum 2019 (April 2019)
Seiten: 7
Preis: € 3,50
Autor: Prof. Dr.-Ing Gerhard Rettenberger
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

Die nächsten Veranstaltungen
direkt zur
TERMINVORSCHAU
 

 
Kooperationen
BOXER99 ist nicht nur eine Plattform für zahlreiche Informationen, sondern auch ein Forum für vielseitige Kooperationen
 


Neu in
Daten + Fakten

Kurzfassung der IWES-Studie (Onshore-Windkraftpotential)

Zusammenfassung der dena-Netzstudie II

Branchenzahlen Biogas
 
Konsultationspapier eines Leitfadens zum EEG-Einspeise-management der Bundesnetzagentur vom 29.07.2010