Die neue Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) - Konsequenzen für den Bau und Betrieb von Bioabfallvergärungsanlagen

Die AwSV führt das bisherige System, Stoffe und Gemische entsprechend ihre Gefährlichkeit in Wassergefährdungsklassen (WGK 1 bis 3) bzw. als 'nicht wassergefährdend' einzustufen fort. Allerdings gibt es mit der Gruppe der 'allgemein wassergefährdenden' Stoffe eine Neuerung, die auch für abfallvergärende Biogasanlagen relevant ist.

Der anlagenbezogene Gewässerschutz ist bisher 'Ländersache'. Basierend auf der Föderalismusreform vom 1. September 2006 sollen die Regelungen des stoff- und anlagenbezogenen Gewässerschutzes abweichungsfest auf Bundesebene geregelt werden. Mit der 'Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen(AwSV)' hat die Bundesregierung am 26.02.2014 einen Verordnungsentwurf vorgelegt, der vom Bundesrat am 23.05.2014 mit einer Reihe von Maßgabenänderungen beschlossen wurde. Tritt die AwSV in Kraft, wird sie alle bisherigen Landesregelungen(VAwS) ablösen. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die AwSV in der Fassung des Bundesratsbeschlusses vom 23.05.2014 - nachzulesen in den Bundesratsdrucksachen BR Drs. 77/14 i. V. m. 77/14(B).



Copyright: © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Quelle: 27. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum (April 2015)
Seiten: 10
Preis: € 5,00
Autor: Gepa Porsche
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

Die nächsten Veranstaltungen
direkt zur
TERMINVORSCHAU
 

 
Kooperationen
BOXER99 ist nicht nur eine Plattform für zahlreiche Informationen, sondern auch ein Forum für vielseitige Kooperationen
 


Neu in
Daten + Fakten

Kurzfassung der IWES-Studie (Onshore-Windkraftpotential)

Zusammenfassung der dena-Netzstudie II

Branchenzahlen Biogas
 
Konsultationspapier eines Leitfadens zum EEG-Einspeise-management der Bundesnetzagentur vom 29.07.2010