Fördermöglichkeiten für Maßnahmen zur Vermeidung von Deponiegasemissionen
Seit Juni 2005 ist die Ablagerung von biologisch abbaubaren Abfällen in Deutschland nicht mehr zulässig, so dass die nach diesem Zeitpunkt abgelagerten Abfälle nicht mehr zur Deponiegasbildung beitragen. Auch wurden bereits in den Jahren vor 2005 hunderte ehemalige Hausmülldeponien geschlossen. Die Gasbildung in deutschen Deponien erfolgt ausschließlich aus älteren Ablagerungen und ist daher mit voranschreitendem biologischem Abbau rückläufig.
Durch den Ausbau der Deponiegasfassung und die Umsetzung des Ablagerungsverbotes für biologisch abbaubarer Abfälle konnten die Methanemissionen der Deponien von 1,7 Mio. t im Jahr 1990 auf 0,4 Mio. t im Jahr 2010 reduziert werden. Mit dieser Emissionsminderung von 27 Mio. Jahrestonnen CO2-Äquivalente leistet die Abfallwirtschaft bereits heute einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, der ca. 3% der gesamten Treibhausgasemissionen Deutschlands im Jahre 1990 entspricht.
Mit den biologischen Abbauprozessen in den Deponien werden derzeit noch jährlich ca. 800.000 t Methan gebildet, hiervon emittieren trotz Fassung und Behandlung etwa die Hälfte in die Atmosphäre. Diese biologischen Abbauprozesse und die damit verbundene Methanbildung werden erst in einigen Jahrzehnten vollständig zum erliegen kommen. Der Einsatz, der Ausbau und die Weiterentwicklung von technischen Verfahren zur Minderung der Deponiegasemissionen sind daher aus Klimaschutzgesichtspunkten auch weiterhin von zentraler Bedeutung.
Um Anreize für den Einsatz besonders effektiver Maßnahmen zur Vermeidung von Deponiegasemissionen zu schaffen, wurden vom Bundesumweltministerium Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen aus Deponien bei der Überarbeitung der Förderkriterien der nationalen Klimaschutzinitiative als neuer Schwerpunkt aufgenommen.