Deutschlands künftige Energielandschaft wird u.a. durch den wachsenden Anteil volatil einspeisenden erneuerbaren Energieerzeuger geprägt sein. Diese müssen ohne Gefährdung der Systemstabilität in die bestehende Infrastruktur integriert werden. Hierfür sind u.a. intelligente Netze und neue Speichermöglichkeiten erforderlich.
Ein vielversprechender Ansatzpunkt für die Energiespeicherung ist das Power to Gas (P2G)-Konzept. Mittels eines Elektrolyseurs wird aus regenerativem Strom und Wasser (H2O) Wasserstoffgas (H2) erzeugt und in begrenztem Umfang (< 5 % Volumenanteil) dem Erdgasnetz (im Wesentlichen Methan (CH4)) zugesetzt. Durch die weitere energieintensive Aufbereitung des Wasserstoffs unter Anwendung des Sabatier Prozesses zu Methan (CH4) mittels Zugabe von Kohlenstoffdioxid (CO2) kann das Gas in beliebiger Menge dem Erdgasnetz zugeführt werden. Das erzeugte Gas, für das sich der Begriff 'Windgas' durchsetzt, kann (rein oder mit Erdgas vermischt) entweder zur Strom- oder Wärmeund Kältebereitstellung, aber auch für Mobilitätszwecke genutzt werden. Der Einsatz von Windgas zur Zwischenspeicherung des aus Erneuerbaren Energien erzeugten Stroms wird derzeit vielseitig sowohl in den allgemeinen Medien als auch in der technischen und juristischen Fachliteratur diskutiert. Der vorliegende Beitrag analysiert im ersten Teil die grundsätzlichen technischen Möglichkeiten und Rahmenbedingungen. Im zweiten Teil liegt der Fokus auf einem wesentlichen rechtlichen Aspekt der P2G-Technologie, nämlich der Frage, ob bei Neubauten durch den Einsatz von Windgas die ordnungsrechtliche Nutzungspflicht nach dem geltenden Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz erfüllt werden kann.
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| Quelle: | GWF Gas Erdgas 01-02/2013 (Februar 2013) |
| Seiten: | 6 |
| Preis: | € 6,00 |
| Autor: | Ass. Jur. Oliver Antoni Dr.-Ing. Peter Birkner |
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